Kategorien
Aktuelles

Befristetes Slackline-/Highlineverbot an der Kesselwand (jährlich ab 15.1.)

Hinweisschild am Parkplatz „Kreißler“

Mit den örtlichen Naturschutzbehörden und der Arbeitsgemeinschaft Wanderfalkenschutz wurde ein Slackline- bzw. Highlineverzicht für die Kesselwand aus Naturschutzgründen (Vogelschutz) vereinbart. Dieser Verzicht startet jährlich ab dem 15. Januar und endet nach erfolgreicher Brut und Aufzucht. Sollte keine Brut stattfinden, ist auch eine frühere Öffnung möglich. Es wird dann entsprechend (AKN-Homepage bzw. Aushang vor Ort) informiert.

Bitte haltet euch an diese aktuelle Regelung! Vielen Dank!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert