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Kessel frei!

Blick in die Kolkraben-Kinderstube

Sperrung der Kesselwand im Bereich Kesselwand/Briefkästle/Gipserriß aufgehoben

Die Sperrungsanordnung an der „Kesselwand“ – im Bereich Kesselwand/Briefkästle/Gipserriß zum Schutz der dortigen Felsbrüter per Allgemeinverfügung des Landratsamtes Esslingen als untere Naturschutzbehörde vom 18.02.2022 war bis zum 30.06.2022 befristet – sie wurde vorzeitig aufgehoben. In der diesjährigen Brutsaison wurden 3 Jungvögel erfolgreich aufgezogen. Ein voller Erfolg – und Ergebnis der konstruktiven und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen dem AKN Lenninger Alb, der Arbeitsgemeinschaft Wanderfalkenschutz (AGW) und dem Landratsamt.

Hiermit ein herzlicher Dank an alle Beteiligten, insbesondere an alle Kletternden für die konsequente Einhaltung der Sperrungsanordnung!

Auch der Horst selbst ist geschützt!

Im Jahr 2021 ist an der Kesselwand nach der Brut der Kolkrabenhorst aus der Wand gefallen. Die Ursache ist ungeklärt, ob Kletterer verantwortlich waren oder, ob besonders starke Unwetter oder andere Ereignisse dafür verantwortlich zeichneten, ist unbekannt. Wir möchten dies zum Anlass nehmen, nochmals darauf hinzuweisen, dass es gemäß §44 Bundesnaturschutzgesetz verboten ist, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Nicht nur die Kolkraben sind geschützt, auch ihr Horst ist geschützt!

Bis bald auf der Alb …

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Sperrung der Kesselwand im Bereich Kesselwand/Briefkästle/Bananarama/Gipserriß

Vom 18.02. bis zum 30.06. Kletterverbot aus Naturschutzgründen (Kolkrabenbrut).

Bitte haltet euch an die Regelung und kommuniziert sie auf euren Kanälen. Es droht sonst eine Komplettsperrung. Vielen Dank!

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Befristetes Slackline-/Highlineverbot an der Kesselwand (jährlich ab 15.1.)

Hinweisschild am Parkplatz „Kreißler“

Mit den örtlichen Naturschutzbehörden und der Arbeitsgemeinschaft Wanderfalkenschutz wurde ein Slackline- bzw. Highlineverzicht für die Kesselwand aus Naturschutzgründen (Vogelschutz) vereinbart. Dieser Verzicht startet jährlich ab dem 15. Januar und endet nach erfolgreicher Brut und Aufzucht. Sollte keine Brut stattfinden, ist auch eine frühere Öffnung möglich. Es wird dann entsprechend (AKN-Homepage bzw. Aushang vor Ort) informiert.

Bitte haltet euch an diese aktuelle Regelung! Vielen Dank!